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28.07.2023

Sicherheitsschulung ab dem 24.08.2023 bei der Verwendung von PU-Schäumen und PU-Klebstoffen erforderlich!

Diisocyanate kommen in Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen, Gießharzen, Beschichtungen und Lacken vor.

Ab dem 24. August 2023 dürfen Beschäftigte nur noch dann mit Diisocyanaten arbeiten, wenn sie entsprechend geschult sind. Unternehmen, die Tätigkeiten mit solchen Stoffen/Produkten durchführen, müssen die Schulungen für die Beschäftigten rechtzeitig vor diesem Datum organisieren. So sieht es die Verordnung (EU) 2020/1149 vor. Auf dem Etikett der betroffenen Produkte finden Sie ab sofort den entsprechenden Schulungshinweis.

 

Die Schulungen können wie folgt realisiert werden:

· Kostenlose Online Schulung durch Hersteller oder Partnerforen der BG (z.B. https://bgbauaktuell.bgbau.de/bg-bau-aktuell-42022/isocyanate-schulung)

· Durchführung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

· Über eine entsprechende qualifizierte hausinterne Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt   

 

Mehr zum Thema finden Sie hier: www.bgetem.de/presse-aktuelles/nachrichten-der-startseite/schulungsverpflichtung-fuer-taetigkeiten-mit-diisocyanathaltigen-produkten

 

Kommen Sie beim Thema nicht weiter, melden Sie sich bei uns und wir werden Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit vermitteln oder bei größerem Bedarf, eine entsprechende Schulung organisieren.

 

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: liv@eh-mv.de oder rufen Sie uns an: 0385/6364721