Nicht alles gelingt und nicht in jedem Punkt können sich der Landesinnungsverband in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband (ZVEH) durchsetzen. Doch die politischen Erfolge der letzten Jahre können sich sehen lassen und sollen hier nur stichwortartig angesprochen werden:
Veranstaltungen mit Vertretern aus Politik und Verwaltung
Sie finden regelmäßig gemeinsam mit den im Verband der gebäudetechnischen Handwerke (VgH) zusammengeschlossenen Schwesterverbänden statt.
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Die NAV regelt unter anderem, wer an elektrischen Hausinstallationsanlagen arbeiten und das hausinterne Stromnetz an das Netz der Verteilungsnetzbetreiber (VNB) anschließen darf.
Diese Arbeiten sind dank der umfassenden Intervention der elektrohandwerklichen Verbandsarbeit auch in Zukunft ausschließlich Fachleuten vorbehalten, die in das so genannte Installateurverzeichnis eingetragen sind. Sie müssen nun eine bundeseinheitlich festgelegte Mindestqualifikation nachweisen können.
Normungsgremien
Dutzende von Ehrenamtsträgern sind in den Normungsgremien vertreten. Sie arbeiten dort im Sinne unserer Handwerksbetriebe.
Informationstechnikerhandwerk weiter in der Anlage A der Handwerksordnung
Das Informationstechnikerhandwerk sollte nach dem Willen der Politik aus dem Kreis der Gewerke der Anlage A „herausgenommen“ werden. Die Anlage A der Handwerksordnung gibt Auskunft darüber, welche Gewerbe als zulassungspflichtiges Handwerk anerkannt sind. Die elektrohandwerkliche Verbandsorganisation hat seinerzeit für den verbleib des informationstechnikerhandwerks in der Anlage A gekämpft – mit Erfolg!
„Elektrogesetz“ – Entsorgung von Elektronikschrott
Die Forderungen unser Verbandsorganisation war: Es darf für das Handwerk keinen Annahmezwang von Elektronikschrott weder gegenüber privaten Kunden noch gegenüber Kaufleuten geben. Die Forderung konnte mit dem Elektro-Gesetz auch umgesetzt werden.
Energieeinsparverordnung (EnEV)
Im Rahmen einer Novellierung der EnEV konnte erreicht werden, dass das Elektro-Handwerk auch weiterhin berechtigt ist, im Bestand der Wohngebäude Energieausweise auszustellen und Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz zu machen.
Erschließung neuer Märkte z.B. infolge der Verschärfung der Energieeinsparung
Im Gebäudebereich werden die energetischen Anforderungen stufenweise erhöht. Hier entstehen neue Märkte, weil die verschärften Anforderungen die Anwendung neuer Technologien im Neubau notwendig machen, z.B. Wärmepumpen oder Solaranlagen. Die Unterstützung der Betriebe durch Markterschließung erfolgt auf vielen Ebenen: auf Messen, in der Pressearbeit, in Gesprächen mit Großhandel und Industrie oder im Bereich der Fortbildung.
Ausbildung
Auf Bundesebene haben wir beipielsweise an der Einführung des neuen Ausbildungsberufs "Elektroniker für Gebäudesystemintegration" im Zuge der Novellierung der Berufe im Elektrohandwerk mitgewirkt.
In Mecklenburg-Vorpommern setzen wir uns für die Qualität der Beruflichen Bildung ein und haben beispielsweise an der Einführung des landesweiten Azubi-Tickets mitgewirkt.