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08.10.2020

E-Mobilität: Staat übernimmt 900 Euro pro Ladepunkt

Der Bund fördert erstmals Kauf und Installation privater Ladeinfrastruktur und setzt so Anreize für den Ausbau im privaten Bereich.

Bild: ArGe Medien im ZVEH

Rund 80 Prozent aller Ladevorgänge im Bereich Elektromobilität werden künftig zuhause oder auf der Arbeit erfolgen. Hier setzt eine neue Förderrichtlinie des Bundes an. Um den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur voranzutreiben, wird künftig der Kauf beziehungsweise auch die Installation privater Ladeinfrastruktur mit 900 Euro pro Ladepunkt gefördert. Sind an einer Ladestation mehrere Ladepunkte vorhanden oder werden in einem Projekt auf andere Weise mehrere Ladepunkte errichtet, kann die Förderung auch mehrfach gewährt werden.

Die Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass die Ladeeinrichtung fabrikneu und nicht öffentlich zugänglich ist. Darüber hinaus sollte sie über eine Ladeleistung von elf Kilowatt verfügen sowie intelligent und steuerbar sein (im Hinblick auf die Netzdienlichkeit); der Strom muss zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien stammen. Antragsberechtigt sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, -genossenschaften und Bauträger.

Was wird gefördert?
Neben Erwerb und Errichtung der Ladestation können auch mit dem Netzanschluss verbundene notwendige Nebenarbeiten – Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Hauselektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation –, notwendige Elektroinstallationsarbeiten oder auch ein Energiemanagement beziehungsweise Lademanagementsystem zur Steuerung der Ladestation bezuschusst werden. Der Antrag auf Förderung kann ab dem 24. November und muss vor Beginn des Vorhabens  gestellt werden (www.kfw.de/440 -> „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“); die Erstattung erfolgt nach dessen Abschluss in Form eines Investitionszuschusses. Eine Übersicht der förderfähigen Ladestationen ist hier zu finden.

Bedeutung der Elektroanlage erkannt
Nachdem vor Kurzem bereits bürokratische Hürden im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht beseitigt wurden, stellt die neue Förderrichtlinie aus Sicht des ZVEH einen weiteren wichtigen Schritt dar, um die Installation privater Ladepunkte und damit auch die für die Energiewende notwendige Kopplung der Sektoren Gebäude und Verkehr voranzutreiben. Durch die Möglichkeit, E-Fahrzeuge auch zuhause bequem zu laden, wird E-Mobilität noch attraktiver.

Der ZVEH begrüßt insbesondere, dass die neue Richtlinie nicht nur die Anschaffung einer Ladeeinrichtung fördert, sondern auch deren Installation sowie darüber hinaus sogar sogenannte Umfeldmaßnahmen. Zu ihnen zählt auch die vom Verband mit Nachdruck geforderte Ertüchtigung beziehungsweise Modernisierung der Hauselektrik sowie der Telekommunikationsanbindung. Hintergrund ist, dass die Elektroanlage, obwohl sie das Rückgrat der Energiewende darstellt, bislang im Hinblick auf Modernisierungsförderungen eher stiefmütterlich behandelt wurde.

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